Zukünftige Herausforderungen bei der Auswahl der richtigen Prüfstelle für ATEX-Konformität

Hersteller, Importeure und Händler von Ex-Geräten, -Bauteilen und -Schutzsystemen müssen in Europa die Vorgaben der ATEX Richtlinie 2014/34/EU einhalten. Gemäß Artikel 13 der Richtlinie sind in Abhängigkeit von der Einstufung des Erzeugnisses (Schutzniveau, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen, usw.) akkreditierte Prüfstellen einzubinden.

EN 1127-1:2011 seit dem 01. Februar 2022 nicht mehr harmonisiert.

Die EN1127-1:2011 wurde zum 1. Februar 2022 zurückgezogen.

Die EN 1127-1 ist eine der am häufigsten verwendeten und referenzierten (Grund)Normen und ist in zahlreichen EU- Konformitätserklärungen enthalten. Es handelt sich nicht um eine „Produknorm“, wie z.B. EN 60079-ff oder/und EN 80079-ff. Die EN 1127 ist sowohl eine im ATEX-Amtsblatt veröffentlichter Standard und findet auch bei UKCA Ex Anwendung. Der Ausgabestand 2011 wurde am 1. Februar 2022 zurückgezogen und durch EN 1127-2019 ersetzt.

Die Hauptunterschiede zu dieser Norm umfassen eine neue Bewertung für Ultraschall und eine Änderung der Grenzlinie für heiße Oberflächen und mechanische Funken. Ferner wurde der Status von einer A- Norm zu einer B- Norm vollzogen (vgl. auch ISO 12100 dazu).

Hier ein Link zur Norm.

Ankündigung zum Übergang diverser GB/T 3836 Normen (China, CCC Ex)

Bereits am 11. Oktober 2021  wurde eine Liste neuer Normen für die CCC Ex Zertifizierung  (siehe Tabelle im Artikel) veröffentlicht. Die Übergangsfrist wurde demnach zum 1. Mai 2022 vollzogen. Die neuen Standards ersetzen die relevante Serie GB 3836 und die Standards der Serie GB 12476.

Wie funktionieren Zündschutzarten für elektrische Geräte eigentlich?

Hersteller von elektrischen Geräten im Sinne der ATEX Richtlinie 2014/34/EU können harmonisierte Normen der Reihe EN 60079-ff zur Erfüllung des Anhang II (GSGA) verwenden. Eine Anwendung dieser EN Normen erzeugt die sogenannte Konformitätsvermutung. Falls andere Beschaffenheitsanforderungen, die nicht den EN Normen entnommen sind, angewendet werden gilt immer die Beweislastumkehr.

Ex- Anlagen erhalten zum ersten Mal ein eigenes Gesetz!

Überwachungsbedürftige Anlagen (dazu gehören auch die Ex- Anlagen) erhalten zum ersten Mal ein eigenes Gesetz. Es definiert die Pflichten der Betreiber, die Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS), die Zulassung von Prüfstellen und die Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörden der Länder. Das neue ÜAnlG ist mit 34 Paragrafen erheblich umfangreicher als die bisherigen Regelungen im Abschnitt 9 ProdSG. Die altbekannte BetrSichV findet selbstverständlich Anwendung, die heute schon im festlegt, was zu den überwachungsbedürftigen und erlaubnispflichtigen Anlagen gehört. Das Produktsicherheitsgesetz wurde ebenfalls neu gefasst. Diese Anpassungen des ProdSG waren, auf Grund der europäischen Vorgaben, zwingend notwendig. Im Zuge dieser Anpassung wurde das ProdSG ebenfalls um die Vorschriften zum sicheren Betrieb von Anlagen bereinigt.

Frist für UKCA um 1 Jahr verlängert !

Bisher wurde der 01.01.2022 als endgültiges Umstellungsdatum für Hersteller / Importeure genannt. Gestern (25.08.2021) verlängerte die Regierung die Umstellungsfrist um 1 Jahr. Somit müssen nun ab dem 01.01.2023 die neue(n) UKCA Regel(n) eingehalten werden. Somit gewinnen alle Hersteller mehr Zeit bei der Umstellung. Viele Prüfstellen (besonders bei ATEX) haben Kollaborationsverträge mit Prüfstellen in UK bzw. haben eigene Akkreditierungen beantragt. Die Kosten sind relativ überschaubar und die Überwachungsaudits i.R. der ATEX 2014/34/EU (Anhang IV und VII), QAN = Quality Acceptance Notification) werden anerkannt.

Gastvortrag bei REMBE® Safety Days – Digital Home Edition

Ich freue mich sehr, dass ich einen Gastvortrag zum Thema „All you need to know about similarities and differences of IECEx and ATEX“ am Mittwoch, 09.06.2021 um 13.15 Uhr (CEST) beim Markt- und Innovationsführer des konstruktiven Ex- Schutz REMBE halten darf.

Die Vorträge richten sich an Ingenieure, Planer, Betreiber, Techniker, Instandhalter, Sicherheitsbeauftragte, Sachverständige und Inspekteure in Überwachungsorganisationen.

15. ESSENER EXPLOSIONSSCHUTZTAGE am 28./29.09.2021 in Essen

Ich freue mich sehr,  bei den 15. Essener Explosionsschutztagen einen Beitrag leisten zu dürfen. Titel meines Vortrags am 2. Tag (11.10 Uhr – 12.10 Uhr) „Plötzlich Hersteller…und das als Betreiber!“ Zur Veranstaltung:  Die Essener Explosionsschutztage werden im Haus der Technik in Kooperation mit namhaften Partnern und renommierten Referenten (Praxisbeiträgen von Brandversicherern, Feuerwehren, Universitäten und Herstellern) seit mehr als zehn Jahren durchgeführt und gelten als DIE berufliche Weiterbildung im Explosionsschutz. Anmeldung siehe Link:

https://www.hdt.de/essener-explosionsschutztage-h050093000?number=H050096341

 

UKCA „Ex Scheme“ ersetzt ATEX für UK ab dem 01.01.2023!

Reagieren Sie frühzeitig und sichern Sie sich Ihren Marktzugang: Ab dem 01.01.2023 werden in UK nur noch „Ex“ Zertifikate von UKCA Prüfstellen (UKCA Bodies) akzeptiert! Eine EU- Baumusterprüfbescheinigung einer europäischen Prüfstelle (Notified Body) sowie die QM- Mitteilung (QAN) werden danach nicht mehr (direkt) akzeptiert. Einige deutsche Prüfstellen kooperieren mit Prüfstellen (UKCA Bodies) aus UK oder haben bereits eigene Akkreditierungen erhalten. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden!

Kostenfreie Webinare zum Jahresstart 2021.

Anbei die Anmeldelinks für meine kostenfreien Live Webcasts zu ausgewählten Themen zum Jahresstart!

Ich freue mich über Ihre Teilnahme!

Explosionsschutz in den USA nach NEC

Der globale Ansatz im Explosionsschutz – IECEx

Die zur Prüfung befähigte Person in Deutschland für Ex-Anlagen

Plötzlich Hersteller…..und das als Betreiber!