Anhang IV Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – ein kleiner Überblick

Das CE Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG richtet sich auch danach, ob die Maschine zu einer der in Anhang IV aufgeführten Kategorien gehört (siehe dazu auch § 22 Maschinen nach Anhang IV).

Was sind Anhang IV Maschinen?

Im Anhang IV der MRL 2006/42/EG befindet sich eine Auflistung “besonders gefährlicher Maschinen”. Fällt das Produkt in eine dieser Kategorien, so handelt es sich um eine Anhang IV Maschine. Im
Folgenden habe ich einige in Anhang IV der Richtlinie gelistete Maschinen aufgeführt (nicht vollständig):

  • Sägemaschinen
  • Abrichthobelmaschinen
  • Hobelmaschinen
  • Bandsägen
  • Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen
  • Senkrechte Tischfräsmaschinen
  • Handkettensägen für die Holzbearbeitung.
  • Pressen, einschließlich Biegepressen
  • Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen
  • Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen
  • Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung
  • Abnehmbare Gelenkwellen einschließlich ihrer Schutzeinrichtungen.
  • Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.
  • Hebebühnen für Fahrzeuge.
  • Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
  • Tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte.
  • Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  • Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen. Überrollschutzaufbau (ROPS).
  • Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).

Verfügbare CE Konformitätsbewertungsmodule innerhalb der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren sind in Anhang VIII, IX und X dargestellt, die Regeln für deren Auswahl in Artikel 12.

  • Anhang VIII = Interne Fertigungskontrolle (keine Anhang IV Maschinen) – Modul A
  • Anhang IX = EG- Baumusterprüfung (Anhang IV Maschinen) – Modul B+C
  • Anhang X = Umfassende Qualitätssicherung (Anhang IV Maschinen) – Modul H1

Unterschieden wird zwischen Modulen in der Entwurfsstufe und in der Fertigungsstufe.
Diese verfügbaren Module sind im Folgenden grafisch für Sie dargestellt auf Basis der VO 768/2008/EG.

Das heißt konkret: Bei Produkten und Maschinen mit höherem Risiko muss regelmäßig eine benannte Stelle am Verfahren beteiligt sein (NANDO – New Approach Notified and Designated Organisations); oftmals ist auch eine Baumusterprüfung durchzuführen. Einen guten Gesamtüberblick liefert eine sehr gelungene Abbildung der DGUV, welche ich hier auch verwenden möchte.

Baumusterprüfung – Wissenswertes!

Da sich GERMERSDORF BERATUNG häufig mit der Vorbereitung und Begleitung von Baumusterprüfungen bei Herstellern beschäftigt möchte ich die wichtigen Dinge hier für Sie grafisch darstellen. (zum Vergrößern anklicken!)

Zusammenfassung

Ob nun eine “gefährliche Maschine” vorliegt können Sie dem Anhang IV der MRL 2006/42/EG entnehmen.

Wenn ja, dann nehmen Sie Kontakt mit einer “benannten Stelle” auf, um das geeignete Modul (Entwurf + Fertigung) zu beantragen.

Gerne begleiten wir Sie und Ihre Unternehmen auch bei der Überprüfung und Neubeantragung einer bereits bewerteten Anhang IV Maschine.

Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit der BMPB ist 5 Jahre und Sie müssen eine Verlängerung beantragen.

Bei Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. KONTAKT