Was ich für Sie tun kann.
Der Maschinenhersteller muss (Artikel 5, Absatz 1, Buchstabe a der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) die für die Maschine geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSGA) des Anhang I einhalten. Sehr gerne helfe ich Ihnen mit einem internen Audit dies festzustellen. Ich möchte so mögliche Lücken aufdecken, um das damit verbundene Haftungsrisiken anschließend nachhaltig zu senken.