Ex- Anlagen erhalten zum ersten Mal ein eigenes Gesetz!

Überwachungsbedürftige Anlagen (dazu gehören auch die Ex- Anlagen) erhalten zum ersten Mal ein eigenes Gesetz. Es definiert die Pflichten der Betreiber, die Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS), die Zulassung von Prüfstellen und die Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörden der Länder. Das neue ÜAnlG ist mit 34 Paragrafen erheblich umfangreicher als die bisherigen Regelungen im Abschnitt 9 ProdSG. Die altbekannte BetrSichV findet selbstverständlich Anwendung, die heute schon im festlegt, was zu den überwachungsbedürftigen und erlaubnispflichtigen Anlagen gehört. Das Produktsicherheitsgesetz wurde ebenfalls neu gefasst. Diese Anpassungen des ProdSG waren, auf Grund der europäischen Vorgaben, zwingend notwendig. Im Zuge dieser Anpassung wurde das ProdSG ebenfalls um die Vorschriften zum sicheren Betrieb von Anlagen bereinigt.