ExKurs 120 #8 – Die zur Prüfung befähigte Person bei Ex- Anlangen (ohne Erlaubnispflicht)

In Deutschland sind alle (!) Ex- Anlagen „überwachungsbedürftige“ Anlagen. Dazu finden Sie viele Informationen in der Betriebssicherheitsverordnung, in der Gefahrstoffverordnung und im Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich bei der Ex- Anlage um ein kleines Lacklager handelt oder um eine komplexe verfahrenstechnische Anlage. Alle Ex- Anlagen müssen erstmalig und wiederkehrend geprüft werden. Auch nach prüfpflichtigen Änderungen. Nur wer darf solche Anlagen prüfen? Genau, die zur Prüfung befähigte Person. Dazu gebe ich Ihnen heute wichtige Informationen. Sie haben nach dem Video ausreichend Impulse, über die Rolle der „zur Prüfung befähigten Personen“ und den rechtlichen Rahmenbedingungen.