Explosionsschutz für Maschinenbauer
An Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen werden diverse Anforderungen gestellt. Es ist wichtig, dass man dabei nicht ausschließlich an den Ex- Schutz denkt, sondern auch an weitere anzuwenden EU/EG- Richtlinien und deren Wechselwirkung untereinander. Selbstverständlich muss die Maschine (ob „vollständig“ oder „unvollständig“) den Bestimmungen der europäischen Richtlinie ATEX 2014/34/EU entsprechen.
Maschinenbauer setzen oft Ex- bescheinigte Geräte, Komponenten und Schutzsysteme ein und rüsten die Maschine anschließend elektrisch aus. Wichtig ist dabei u.a. die korrekte Auswahl der elektrischen und nicht-elektrischen Ex- Geräte gemäß EN IEC 60079-14. Es ist stets die resultierende bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine zu beachten.
Die meisten Maschinenhersteller müssen auch an Zündquellen denken, die sie selbst einbringen. Dabei werden in der Regel die harmonisierten Normen EN 80079-36 und EN 80079-37 angewendet. Setzt der Maschinenhersteller das Konzept der „Zündquellenüberwachung“ ein, so werden auch Anforderungen aus der funktionalen Sicherheit (z.B. ISO 13849, EN 61508, usw.) angewendet.
Wenn die Maschinen in Bereichen (Zonen) mit hoher Gefährdung eingesetzt werden sollen, müssen die Schutzmaßnahmen (Kategorien) zum Explosionsschutz aufwändiger sein als in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre nur selten und kurzzeitig auftritt. Danach richtet sich auch, ob eine notifizierte Stelle eingebunden werden muss.
Wichtige Punkte
- ATEX Richtlinie 2014/34/EU korrekt anwenden
- Zündgefahrenbewertung durchführen
- Bewertung der Ex- bescheinigten Geräte
- Berücksichtigung der funktionalen Sicherheit
- Wechselwirkungen zur Maschinenrichtlinie verstehen
- Betriebsanleitung und Typenschild
Themen rund um den Explosionsschutz für Maschinenbauer
Fällt meine Maschine überhaupt unter die ATEX Richtlinie?
Beantworten Sie dazu die folgenden Fragen:
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ja? |
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ja? |
Wenn beide Fragen mit „JA“ beantwortet werden, so fällt Ihr Produkt mit hoher Wahrscheinlichkeit unter die Richtlinie ATEX 2014/34/EU.
Zündquellenanalyse (EN 1127-1)
Einer der ersten Schritte in der Umsetzung der Anforderungen für Ihr Produkt besteht in der Durchführung einer Zündquellenanalyse bzw. Zündgefahrenbewertung. In der Norm EN 1127-1 und -2 (Untertage) sind 13 Zündquellen beschrieben. Für nicht-elektrische Geräte gibt es eine gute Vorgehensweise in der Norm ISO 80079-36 (Zündgefahrenbewertung). Welche gerätebezogenen wirksamen Zündquellen hat Ihr Produkt? Und wie werden diese unwirksam gemacht (= Zündschutzarten). In der Regel dauert eine Durchführung 1-3 Tage und eines ist sicher: Sie lernen Ihr Produkt noch einmal von einer ganz anderen Seite kennen.
Zonen und Kategorien
Ein Betreiber denkt in Zonen, ein Hersteller denkt in Kategorien.
Es gibt zwei ATEX Richtlinien: Die Betreiberrichtlinie 1999/92/EG und die Herstellerrichtlinie 2014/34/EU.
Ich helfe Ihnen sehr gerne bei der richtigen Wahl der Kategorie (1,2 oder 3) und der damit verbundenen Auswirkungen auf Ihre Kunden (Mögliche Zonen für Betreiber).
Elektrische Ausrüstung von Ex- Maschinen
Die elektrische Ausrüstung der Maschinen erfolgt gemäß EN 60079-14. Diese Norm kommt eigentlich aus dem Bereich der Betreiberrichtlinie 1999/92/EG und ist dennoch im Herstellungsprozess der Maschine anzuwenden. Die EN 60079-14 stellt Anforderungen an z.B.
- Vermeiden von zündfähigen Funken (PA, PE, Elektrostatik, Leichtmetalle, usw.)
- Anforderungen an Kabel und Leitungen
- Anforderungen an eigensichere Stromkreise
- Verwendung von Kabel/Leitungseinführungen
- Anforderungen an elektrische Antriebe (Ex e, Ex d, Ex t, usw.)
Technische Dokumentation
Der Hersteller eines Ex- Produktes muss die technische Dokumentation aktuell halten. Auch deshalb wird ein schriftlich dokumentierter Prozess (Verfahrensanweisung) für zertifizierte Hersteller (Anhang IV oder VII) gefordert. Das macht generell Sinn und sollte auch Bestandteil der „Internen Fertigungskontrolle“ (Anhang VIII) sein. Wichtig dabei ist immer ein wirksames Änderungsmanagement und die Sicherstellung der Zertifikatstreue (EU- Baumusterprüfung). Gerne unterstützen wir Sie bei der Aktualisierung ihrer technischen Dokumente, natürlich auch vor dem Hintergrund ihres Zertifikats. Die technische Dokumentation beinhaltet u.a.:
- Allgemeine Beschreibung des Produktes
- Fertigungszeichnungen
- Konstruktionszeichnungen
- Unterlagen der Bauteile, Baugruppen, Schaltkreisen, usw.
- Liste der angewendeten harmonisierten Normen inkl. Fundstelle
- Prüfungen
- Verwendete (kalibrierte) Messmittel
- Prüfberichte
- Liste der freigegeben Lieferanten
- EU Konformitätserklärung
- Betriebsanleitung
- Wartung / Montage Anleitung
- Typenschild inkl. CE/EX-Kennzeichnung
- Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Formblätter, Prüflisten
Überwachungsmöglichkeiten/Module für Ex- Hersteller
Für Hersteller gibt es unterschiedliche Verfahren (Module) der Überwachung durch eine notifizierte Stelle.
ANNEX IV
(Kat. 1) |
MODUL D: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER QUALITÄTSSICHERUNG BEZOGEN AUF DEN PRODUKTIONSPROZESS |
ANNEX V
(Kat. 1) |
MODUL F: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER PRODUKTPRÜFUNG |
ANNEX VI
(Kat. 2) |
MODUL C1: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE MIT ÜBERWACHTEN PRODUKTPRÜFUNGEN |
ANNEX VII
(Kat. 2) |
MODUL E: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE DER QUALITÄTSSICHERUNG BEZOGEN AUF DAS PRODUKT |
Wenn Sie sich für Anhang IV oder VII entscheiden, so benötigen Sie ein ATEX Qualitätsmanagementsystem. Wenn Sie das Audit bestehen erhalten Sie eine QM- Mitteilung (QAN).
Im IECEx Equipment Scheme gibt es nur eine Überwachung mittels Audit (außer bei Single Unit Verification). Hier erhalten Sie ein „Quality Assessment Report“ (QAR).
In beiden Fällen ist die Grundlage die Norm ISO 80079-34, welche wiederum auf der ISO9001 basiert.
Ex Beauftragter (ISO 80079-34, Abschnitt 5.3)
Die Aufgaben eines Ex-Beauftragten sind vielfältig und herausfordernd. In der ISO 80079-34 ist ein Ex-Beauftragter zwingend vorgeschrieben. Wenn sich also nach Anhang IV oder VII der ATEX Richtlinie 2014/34/EU auditieren lassen wollen oder im IECEx sogar müssen, so benötigen Sie diese wichtige Schlüsselfunktion in Ihrem Unternehmen. Gerne berate ich Sie hier zu allen wesentlichen Fragen!
Für weitere Informationen finden Sie hier einen Fachartikel!
Baugruppen / Kombinierte Geräte
Den Begriff der Baugruppe gibt es in der ATEX RL 2014/34/EU nicht. Dort sind diese als „Kombinierte Geräte“ beschrieben.
Der Begriff „Baugruppe“ ist nur in den ATEX Leitlinien definiert. Baugruppen werden in Verkehr gebracht als:
- Umfassend spezifizierte Kombination von Teilen
- Vielfältige Kombinationen möglich (modulares System), nicht notwendigerweise durch den Hersteller zusammengebaut
- Ermittlung der Konformität durch Prüfung, ob alle Bauteile den Konformitätsanforderungen genügen
- Betrachtung der Risiken im ungünstigsten Fall der Kombinationen
Wenn im systemischen Kontext der Baugruppe keine Zündgefahr identifiziert werden kann, so ist es nicht zwingend notwendig ein neues vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen. Sehr empfehlenswert ist hier die Norm „DIN IEC/TS 60079-46“.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Ich stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.