Fragen und Antworten
Hier ist eine stetig wachsende Sammlung verschiedener Fragen, die in meiner Beratungspraxis immer wieder auftauchen. Es sind bewußt keine erfundenen Fragen, sondern tatsächlich in der Praxis gestellte Fragen.
Fragen und Antworten zu ATEX 2014/34/EU
Wann fallen Produkte unter die Richtlinie ATEX 2014/34/EU?
Beantworten Sie dazu die folgenden Fragen:
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ja? |
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ja? |
Wenn beide Fragen mit „JA“ beantwortet werden, so fällt Ihr Produkt mit hoher Wahrscheinlichkeit unter die Richtlinie ATEX 2014/34/EU.
Wie führe ich eine Zündquellenanalyse durch?
In der Norm EN 1127-1 (Übertage) bzw. -2 (Untertage) sind 13 Zündquellen definiert:
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Heiße Oberflächen
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Flammen und heiße Gase (einschließlich heißer Partikel)
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Mechanisch erzeugte Funken
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Elektrische Geräte
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Elektrische Ausgleichsströme
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Statische Elektrizität
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Blitzschlag
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Elektromagnetische Wellen im Bereich der Frequenzen von bis (Hochfrequenz)
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Elektromagnetische Wellen im Bereich der Frequenzen von bis
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Ionisierende Strahlung
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Ultraschall
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Adiabatische Kompression und Schockwellen
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Exotherme Reaktion, einschließlich Selbstentzündung von Stäuben
Es ist nun Ihre Aufgabe, Ihr Produkt daraufhin zu bewerten / analysieren: Wann treten diese Zündquellen auf (Normalbetrieb, Fehlerfall, usw.)? Welche Maßnahmen werden ergriffen? Welche Einschränkungen ergeben sich?
Bei nicht-elektrischen Geräten wird in der Norm ISO 80079-36 sogar eine mögliche Tabelle (Zündgefahrenbewertung) vorgeschlagen.
Mit den harmonisierten Normen (Zündschutzarten 60079-ff, 80079-ff) machen Sie dann die Zündquellen unwirksam.
Was ist eine "Notifizierte Stelle"?
Notifizierte oder benannte Stellen (engl. Notified Bodies) der Europäischen Union sind staatlich benannte und staatlich überwachte private Prüfstellen (Auditier- und Zertifizierstellen), die im Staatsauftrag tätig werden, um die Konformitätsbewertung von Herstellern von Industrieerzeugnissen unterschiedlicher Art zu begleiten und zu kontrollieren. Sie üben damit „mittelbare Staatsverwaltung“ aus.
Für Deutschland finden Sie hier eine Liste der möglichen notifizierten Stellen (Filter auf Richtlinie ATEX 2014/34/EU setzen).
Notifizierte Stellen dürfen nicht beratend tätig sein und müssen unabhängig sein.
Ob Sie für Ihr Produkt eine notifizierte Stelle benötigen hängt von ihrem Konformitätsbewertungsverfahren ab. Für folgende Konstellationen (Module) benötigen Sie eine notifizierte Stelle:
- Baumusterprüfung (Anhang III) für Kategorie 1 & 2 (außer nicht-elektrisch)
- Einzelabnahmen (Anhang IX)
- Konformität mit Bauart mit interner Fertigungskontrolle und überwachten Produktprüfungen (Anhang VI, Kat. 2)
- Konformität mit Bauart mit interner Fertigungskontrolle und Produktprüfungen (Anhang IV, Kat. 1)
- QS Produkt Audit (Anhang IV, Kat. 1)
- QS Produktion Audit (Anhang VII, Kat. 2)
Wie läuft eine Baumusterprüfung eigentlich ab?
Eine Baumusterprüfung ist formal im Anhang III der Richtlinie 2014/34/EU beschrieben. Die meisten notifizierten Stellen bieten Antragsformulare an. Dort kreuzen Sie viele wesentliche Parameter an (Kategorie, Zündschutzart/en, Gas/Staub- Gruppe, Temperaturklassen/Werte, usw.). Es macht immer Sinn, sich mit der Stelle vorab zu treffen und das Projekt zu besprechen. Eine Baumusterprüfung ist keine Sache von Tagen oder Wochen, sondern von Monaten (4+). Nicht zu vergessen ist, dass Hersteller üblicherweise und parallel eine „Überwachung“ (Anh. IV,V,VI, VII) zu beantragen haben, als Voraussetzung zum Inverkehrbringen der Ex- Produkte.
Was ist der Unterschied zwischen ATEX und IECEx?
In Europa wird IECEx nicht akzeptiert. In Europa ist ATEX 2014/34/EU rechtlich verankert. Jedes Mitgliedsland nationalisiert die Richtlinie und überführt diese in nationales Recht (in Deutschland die 11. ProdSV).
Für Europa ist der Unterschied daher recht einfach: ATEX ist geltendes Recht. Wohingegen das IECEx Verfahren auf „Vertrauen“ basiert. Es gibt Mitgliedstaaten, die IECEx als Basis für nationale Zertifikate akzeptieren und auch Länder, die IECEx als „quasi- Gesetz“ definiert haben (Australien, Indien, usw.).
ATEX 2014/34/EU arbeitet mit harmonisierten EN Normen, welche im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Einhaltung ist nicht verpflichtend solange der Anhang II der Richtlinie (WESENTLICHE GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR DIE KONZEPTION UND DEN BAU VON GERÄTEN UND SCHUTZSYSTEMEN ZUR BESTIMMUNGSGEMÄSSEN VERWENDUNG IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN) eingehalten werden. Die harmonisierten Normen lösen eine Konformitätsvermutung aus. Werden diese nicht eingehalten gilt die „Beweislastumkehr“.
Das IECEx System basiert auf IEC Normen und diese sind verpflichtend einzuhalten (es gibt keine Richtlinie, keinen Anhang II).
Zwischen den Normungsgremien der IEC und der EU (CEN, CENELEC), wo auch häufig die gleichen Menschen sitzen, gibt es regen Austausch und die IEC Normen werden , nach Feedbackschleifen und fachlichen Iterationen, als EN Norm übernommen.
Einen umfangreicheren Artikel finden Sie hier zu diesem Thema!
Was ist eine Baugruppe?
Vorab: Der Begriff „Baugruppe“ ist in der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) nicht definiert. Dort wird nur von „kombinierten Geräten“ gesprochen. In den ATEX-Leitlinien werden solche „kombinierten Geräte“ als „Baugruppen“ bezeichnet.
Wenn durch den Zusammenbau bereits zertifizierter Geräte (keine U- Scheine, keine Komponenten) eine neue funktionale Einheit (= Baugruppe) entsteht, die keine in diesem System begründete neue (!) Zündquelle aufweist, kann diese Kombination als Baugruppe in Verkehr gebracht werden. Es muss dann eine Konformitätserklärung dazu erstellt werden, aus der auch die genaue Zusammensetzung hervorgeht. Weitere Informationen finden Sie hier: BG RCI
Was macht eine Komponente zur Ex- Komponente?
Diese Frage kommt häufig im Zusammenhang mit Schrauben, O- Ringen, Dichtungen, usw. vor. Diese Bauteile werden ja im Gesamtkontext mitbewertet (Baumuster, Einzelabnahme), aber haben keinen U-Schein. Warum?
Hier geben die ATEX Leitlinien (2016) eine gute Erklärung.
(…)
Beispielsweise werden Antriebsriemen, Lager, mechanische Dichtungen, Z-Dioden usw. üblicherweise nicht mit der ausdrücklichen Absicht in Verkehr gebracht, in Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b eingebaut zu werden, sondern für allgemeine technische Zwecke. Ihre Konformität (d. h. ihre Eignung für den bestimmungsgemäßen Zweck in Bezug auf die Sicherheit des Produkts, in das sie eingebaut sind) muss im Zuge der Konformitätsbewertung des gesamten Produkts beurteilt werden.
Wenn Komponenten mit der ausdrücklichen Absicht in Verkehr gebracht werden sollen, sie in Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b einzubauen (beispielsweise als Klemmleisten in erhöhter Sicherheit, druckfeste Kapselungen usw.), sind sie gemäß Artikel 13 Absatz 3 gesondert zu beurteilen und es muss ihnen entweder eine schriftliche Konformitätsbescheinigung nach Artikel 8 Absatz 3 beigefügt sein, oder die Konformitätsbescheinigung muss allen Kunden durch medienübergreifende Dokumentation, z. B. QR-Codes mit Verweis auf das Internet, elektronische Kataloge, Weblink auf der Verpackungseinheit oder den Lieferpapieren usw. zugänglich gemacht werden.
Wir haben schon ein ISO9001 Zertifikat, was ist denn dann noch notwendig für ein QMS nach ISO 80079-34?
Ca. 20% zusätzliche Anforderungen werden gestellt. Diese sind sehr wertvoll und sinnvoll! Schließlich erhalten Sie nach erfolgreicher Auditierung eine QM Mitteilung (QAN, Zertifikat, Anhang IV oder VII) bzw. ein QAR im IECEx.
Gefordert werden zusätzliche schriftliche Verfahren, Prüflisten, risikobasiertes Eskalationsmanagement, eine funktionierende Marktüberwachung, einen Ex- Schutzbeauftragten, eine wirksame Traceability und nicht zuletzt die wichtigen Produktprüfungen (in alle wichtigen Produktionsstufen). Darüberhinaus werden Zeiträume für interne / externe Audits konkretisiert (alle max. 12 Monate) und der Ex- Schutzbeauftragte wird in den meisten Unternehmensprozessen verankert.
Wie funktionieren die Überwachungen der notifizierten Stellen nach Anhang V / VI als Alternative zu Anhang IV / VII (ATEX QMS)?
Dies wird von den notifizierten Stellen recht unterschiedlich ausgelegt. Generell erhalten Sie keine QM Mitteilung und es werden bei Ihnen keine jährlichen Audits durchgeführt, wenn Sie sich für Anhang V oder VI entscheiden. In den meisten meiner Projekten werden Prüflisten mit der Stelle vereinbart und zusätzlich werden Forderungen an die interne Fertigungskontrolle gestellt. Die Prüflisten und eine Liste der gebauten Geräte werden dann konsolidiert 1 x p.a. an die Stelle übermittelt. Gerade zu Beginn der Markteintrittsphase führen die Stellen aber auch Prüfungen mit Ihnen zusammen durch.
Fragen und Antworten zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Wie sieht eine zweckmäßige Risikobeurteilung nach EN12100 aus?
Die Risikobeurteilung ist ein wesentliches Element bei der Erstellung der technischen Dokumentation (Nachweisdokument).
Als harmonisierte und weltweit gültige Norm (A- Norm im Amtsblatt / OJEU) steht hier die EN ISO 12100 zur Verfügung.
Die Norm beschreibt die Vorgehensweise und die wichtigen Schritte auf:
- Bestimmung der Maschinengrenzen,
- Funktionsanalyse,
- Gefahrenanalyse,
- Risikoeinschätzung
- Bewertung von Maßnahmen inkl. Hierarchie
Im Anhang B werden typische Gefährdungen aufgezeigt.
Hinweis: Ob Sie für die Durchführung eine Software nehmen oder eine Excel Tabelle spielt keine Rolle. Dies hängt stark vom Unternehmen und der Prozesse ab.
Wo finde ich einen Gesamtüberblick über harmonisierte Normen?
Es wird regelmäßig für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ein „Amtsblatt der EU“ (OJEU) veröffentlicht, in dem über 700 harmonisierte A/B/C Normen aufgeführt sind. Ein Beispiel einer relativ aktuellen Ausgabe (März 2018) finden Sie hier.
Darüber hinaus lassen sich Normen und deren Inhalte auch gut über andere geeignete Quellen (Beuth Verlag, VDE, usw.) recherchieren.
Im übrigen gibt es für jede Richtlinie ein Amtsblatt. Eine gute wenn nicht die (!) Quelle ist hier verlinkt:
https://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards_en
In welchem Verhältnis steht die MRL 2006/42/EG zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU?
§ 68 Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte
Bei den Niederspannungsschaltgeräten und –steuergeräte, die im fünften Aufzählungspunkt von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k aufgeführt sind, handelt es sich um Geräte für das Ein- und Ausschalten des Stromflusses in elektrischen Stromkreisen sowie um die zugehörigen Mess-, Steuer- und Regelgeräte für die Steuerung und Betätigung von elektrisch betriebenen Geräten. Diese Geräte unterliegen als solche nicht der Maschinenrichtlinie. Wenn diese Geräte in Maschinen eingebaut werden, müssen sie die Maschinen in die Lage versetzen, die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I der Maschinenrichtlinie zu erfüllen.
Es ist zu beachten, dass dieser Ausschluss nicht auf elektrische Niederspannungs-Sicherheitsbauteile anwendbar ist – siehe § 42: Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe c.
In welcher Sprache muss die Betriebsanleitung sein?
Die Betriebsanleitung muss in der Amtssprache bzw. Amtssprachen des Landes bereitgestellt sein, in dem die Maschine eingesetzt wird.
Nach dem Urteil des EuGH können sogar Händler nach den einzelstaatlichen Bestimmungen verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass Maschinen, bevor sie an den Benutzer ausgeliefert werden,
- mit der CE-Kennzeichnung versehen sind,
- die EG-Konformitätserklärung beigefügt ist, die vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten erstellt und unterzeichnet wurde und in eine der Amtssprachen des Mitgliedstaats übersetzt wurde, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird,
- eine Betriebsanleitung in der Amtssprache oder den Amtssprachen des betreffenden Mitgliedstaats beigefügt ist.
Die Leitlinien führen im folgenden Paragraphen die Amtssprachen der EU auf:
Was ist eine "wesentliche Änderung" und was bedeutet dies für den Hersteller?
Zu dieser Frage gibt es ein hervorragendes Positionspapier der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bzw. dem Bundesamt für Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) inkl. dem folgendem Schaubild.
Fragen und Antworten zur CE Kennzeichnung
Kann ich nicht einfach so, zur Sicherheit, ein CE Kennzeichen auf mein Produkt aufbringen?
Das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt, das unter keine der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fällt, in denen Bestimmungen über ihre Anbringung enthalten sind, gilt als Irreführung, da Verbraucher oder Benutzer z. B. den Eindruck bekommen können, dass das betreffende Produkt bestimmte Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt. Es erfolgen rechtliche Konsequenzen.
Gibt es eine besondere grafische Gestaltung / Form des CE Kennzeichens?
Ja, die gibt es. Diese finden Sie im Beschluss 765/2008/VO in Anhang II.
Muss das CE Zeichen unbedingt auf dem Typenschild sein? Oder kann man dies auch separat anbringen?
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Datenplakette anzubringen.
Wieviele Richtlinien fordern eine CE- Kennzeichnung?
Folgende Richtlinien lösen (mit wenigen Ausnahmen) eine CE- Kennzeichnungspflicht aus:
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- ATEX Richtlinie 2014/34/EU
- EMV Richtlinie 2014/30/EU
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Einfache Druckbehälter Richtlinie 2014/29/EU
Übrigens: EU Richtlinien sind indirektes Recht und müssen nationalisiert werden.
Mehr Informationen finden Sie auch im EU Blue Guide 2016.
Welche Bedeutung hat die 4- stellige Nummer unter dem CE- Kennzeichen?
Falls eine notifizierte Stelle gemäß den anzuwendenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union im Verlauf der Produktionsüberwachung eingeschaltet wird, muss die Kennnummer der notifizierten Stelle hinter der CE- Kennzeichnung stehen.
Fragen und Antworten zu Ex- Anlagen gemäß ATEX 1992/92/EG
Woran erkenne ich eine Ex- Anlage?
Sie erkennen einen Ex- Bereich am „Ex- Dreieck“, welches in der Richtlinie 1999/92/EG vorgeschrieben ist. Dies setzt voraus, das der Betreiber den Bereich als solches identifiziert hat und auch die BetrSichVO/GefStVO inkl. technischen Regeln einhält.
Hinweis: Ex- Zonen (0,1 und 2 bzw. 20,21 und 22) müssen nicht extra gekennzeichnet sein.
Können Leitern eine Zündquelle sein?
Hier gibt es eine sehr gute Stellungnahme von komnet.nrw.de im Zusammenhang mit Leitern in Ex- Zonen in Klärwerken.
Deren Fazit lautet (leicht verändert): Es können fast alle Leiterwerkstoffe (z.B. Edelstahl, Aluminium oder Holz) in explosionsgefährdeten Bereichen von Kläranlagen verwendet werden unter Beachtung der o.g. Ausführungen (aluminothermischen Reaktion bei Alu, verrostete Stahloberfläche (Eisenoxid)) . Leitern aus GFK sollten mit ableitfähigen Beschichtungen versehen werden, sofern die isolierende Eigenschaft bei elektrischen Arbeiten nicht ausschlagegebend ist oder für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen gar nicht eingesetzt werden.
Müssen Ex- Zonen (0,1,2 oder 20,21,22) in der Anlage gekennzeichnet sein?
Nein, Ex- Zonen (0,1 und 2 bzw. 20,21 und 22) müssen nicht extra gekennzeichnet sein. Allerdings heißt das auch, dass es nicht verboten ist und daher findet man auch manchmal solche Kennzeichnungen (Boden, Wand).
Was darf ich nicht in eine Ex- Zone einbringen?
Sofern keine Bescheinigung oder Sicherheitsbetrachtung vorliegt:
- Handys und Smartphones
- Taschenrechner
- Taschenlampen
- Uhren mit erweiterten Funktionen (Taschenrechner, Smart watches,…)
- Hörgeräte, andere als kompakte
- Andere elektronische Geräte
- Autoschlüssel mit Funk
(Nicht berücksichtigt sind hier Werkzeuge)
Was ist bei ableitfähigen Schuhen zu beachten?
Vorsicht ist immer bei privaten orthopädischen Einlagen geboten. Diese können isolierend wirken und gefährliche Aufladungen begünstigen!
Was ist der Unterschied zwischen einer "überwachungsbedürftigen" und "erlaubnispflichtigen" Anlage?
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht für einen Teil der überwachungsbedürftigen Anlagen eine Erlaubnis vor. Die Erlaubnis ist vor der Errichtung, Änderung und Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme der Anlage zu beantragen. Erst nach Erteilung durch die zuständige Behörde darf mit der Errichtung bzw. mit dem Betrieb begonnen werden.
Erlaubnispflichtige Ex-Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind die im § 18 (1) aufgeführten Anlagen:
- Gasfüllanlagen (mit entzündbaren Gasen im Sinne von Anhang 1 Nummer 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1) zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff),
- Lageranlagen (Lagereinrichtungen, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10 000 Litern gelagert werden, soweit Räume oder Bereiche nicht zu Anlagen nach den Nummern 5 bis 7 gehören,
- Füllstellen (mehr als 1 000 Litern je Stunde, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen Transportbehälter mit entzündbaren Flüssigkeiten befüllt werden),
- Tankstellen (ortsfeste Anlagen für die Betankung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündbaren Flüssigkeiten)
- Flugfeldbetankungsanlagen (ortsfeste Anlagen oder Bereiche auf Flugfeldern, in denen Kraftstoffbehälter von Luftfahrzeugen aus Hydrantenanlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten befüllt werden).
Einstufung nach GHS (bzw. CLP Verordnung)
Das Einstufung nach GHS erfolgt in Kategorien, welche lediglich durchnummeriert werden. Im Rahmen des GHS spricht man nicht mehr von entzündlichen, sondern entzündbaren Stoffen.
Endzündbare Gase werden anhand der unteren (UEG) und oberen Explosionsgrenze (OEG) in zwei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie 1: UEG ≤ 13 % bzw. (OEG – UEG) ≥ 12 % (Flam. Gas 1)
- Kategorie 2: Alle anderen Gase mit einem Explosionsbereich (UEG < OEG) (Flam. Gas 2)
Entzündbare Flüssigkeiten werden anhand von Flammpunkt und Siedepunkt in drei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie 1: Flammpunkt < 23 °C und Siedepunkt ≤ 35 °C (Flam. Liq. 1)
- Kategorie 2: Flammpunkt < 23 °C und Siedepunkt > 35 °C (Flam. Liq. 2)
- Kategorie 3: Flammpunkt ≥ 23 °C und ≤ 60 °C (Flam. Liq. 3)
(Anmerkung: Die Kategorie 4 mit einem Flammpunkt > 60 °C und ≤ 93 °C (Flam. Liq. 4) aus dem UN-GHS ist im Europäischen GHS nicht implementiert.)
Entzündbare Feststoffe schließlich werden mittels Prüfung N.1 nach dem UN-Prüfhandbuch anhand der Abbrandgeschwindigkeit und des Abbrandverhaltens in zwei Kategorien eingeteilt:[1]
- Kategorie 1: (Flam. Sol. 1)
- Kategorie 2: (Flam. Sol. 2)
Die Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen mit Erlaubnispflicht sind durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen (gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV).
Muss ich tatsächlich immer eine Zonen- Einteilung machen?
Sobald eine g.e.A. (gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, also zwischen UEG und OEG) vorliegt muss laut TRGS 720 eine Zoneneinteilung erfolgen.
Eine Zonen- Einteilung ist jedoch nicht erforderlich, wenn
- Zeitlich und örtlich begrenzte Tätigkeiten, bei denen nur für die Dauer dieser Tätigkeiten mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (g.e.A.) gerechnet werden muss,
- An- und Abfahrprozesse in Anlagen, die nur sehr selten oder ausnahmsweise durchgeführt werden müssen und,
- Errichtungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
Hinweis: Schutzmaßnahmen auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung, z. B. im Rahmen einer dokumentierten Arbeitsfreigabe.
Meinung des Ministeriums: Wer keine Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen vornehmen möchte, hat alle Schutzmaßnahmen entsprechend der Zone 0 bzw. Zone 20 durchzuführen.
Sollten im Rahmen des integrierten Explosionsschutzes bereits der primäre Ex- Schutz (Lüftung, Substitution, UEG/OEG, usw.) ausreichend sein, so ist ebenfalls keine Zonen- Einteilung mehr notwendig.
Fragen und Antworten zu sicheren Maschinen nach BetrSichV
Wann liegt eine "Gesamtheit" im Sinne der MRL 2006/42/EG vor?
Zu dieser Frage gibt es ein hervorragendes Positionspapier der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) inkl. dem folgendem Schaubild.
Muss die Gesamtanlage ebenfalls ein CE- Konformitätsbewetrtungsverfahren durchlaufen?
Ja, wenn tatsächlich ein produktionstechnischer und sicherheitstechnischer Zusammenhang (siehe unten) vorliegt. Dies beinhaltet dann die folgenden Elemente:
- CE Kennzeichnung
- EG/EU Konformitätserklärung
- Betriebsanleitung
- Risikobeurteilung EN 12100 (Maschinenschnittstellen)
Eine Entscheidungshilfe bietet auch folgende Grafik (Quelle: BAuA)
Gibt es Prüffristen für Maschinen?
Grundsätzlich ist der Betreiber einer Maschine verpflichtet, vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln:
- eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen
- die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu treffen
- festzustellen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist
bevor sie die Arbeitsmittel das erste Mal verwenden.
Arbeitsmittel, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer befähigten Person gemäß TRBS 1203 prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend der – nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung [3] – ermittelten Fristen stattfinden. Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden (Dokumentation).
Fragen zu Qualitätsmangementsystemen
Welche in Bezug zur ISO9001:2015 zusätzlichen Forderungen stellt die ISO 80079-34:2018 konkret?
Ca. 20% zusätzliche Anforderungen werden gestellt. Diese sind sehr wertvoll und sinnvoll! Schließlich erhalten Sie nach erfolgreicher Auditierung eine QM Mitteilung (QAN, Zertifikat, Anhang IV oder VII) bzw. ein QAR im IECEx.
Gefordert werden zusätzliche schriftliche Verfahren, Prüflisten, risikobasiertes Eskalationsmanagement, eine funktionierende Marktüberwachung, einen Ex- Schutzbeauftragten, eine wirksame Traceability und nicht zuletzt die wichtigen Produktprüfungen (in alle wichtigen Produktionsstufen). Darüberhinaus werden Zeiträume für interne / externe Audits konkretisiert (alle max. 12 Monate) und der Ex- Schutzbeauftragte wird in den meisten Unternehmensprozessen verankert.
In welchem Zusammenhang steht die Richtlinie ATEX 2014/34/EU zum QMS nach ISO 80079-34:2018?
Qualitätsanforderungen sind integraler Bestandteil der meisten Zertifizierungssysteme und daher wurde diese Norm vor dem Hintergrund der IECEx Systemanforderungen erarbeitet, sie ist außerdem vorgesehen zur Unterstützung der Anforderungen der ATEX-Richtlinie (Anhang IV und VII) für ein Qualitätsmanagementsystem und kann in anderen nationalen oder regionalen Zertifizierungssystemen angewendet werden, die für die Herstellung von Ex-Produkten und für Ex-Dienstleistungen vorgesehen sind.
Gibt es auch andere Möglichkeiten, sich als Hersteller "überwachen" zu lassen?
Ja, die gibt es.
Anhang V (Kategorie 1) und Anhang VI (Kategorie 2). Hier sehen Sie alle verfügbaren „Überwachungsmodule“:
ANNEX IV
(Kat. 1) |
MODUL D: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER QUALITÄTSSICHERUNG BEZOGEN AUF DEN PRODUKTIONSPROZESS |
ANNEX V
(Kat. 1) |
MODUL F: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER PRODUKTPRÜFUNG |
ANNEX VI
(Kat. 2) |
MODUL C1: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE MIT ÜBERWACHTEN PRODUKTPRÜFUNGEN |
ANNEX VII
(Kat. 2) |
MODUL E: KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE DER QUALITÄTSSICHERUNG BEZOGEN AUF DAS PRODUKT |