„Besondere Bedingungen“ ohne Zertifikat einer Prüfstelle kennzeichnen – nur wie?

Bei „elektrischen Geräten“ der ATEX Kategorie 1 und 2 ist eine Prüfstelle (Notified Body) in das Konformitätsbewertungsverfahren einzubinden; entweder mit Option a) Einzelabnahme (Anhang IX) oder Option b) Baumusterprüfbescheinigung (Anhang III). In beiden Fällen erhält der Kunde ein Zertifikat, z.B. PTB 19 ATEX 1234 oder EPS 19 ATEX 0023. Wenn „Besondere Bedingungen“ vom Hersteller vorgegeben werden, so setzt die Prüfstelle ein „X“ an die Zertifikatsnummer, z.B. PTB 19 ATEX 1234 X oder EPS 19 ATEX 0023 X. Nur was ist mit elektrischen Geräten der Kategorie 3 (ohne Baumusterprüfung oder Einzelabnahme)? Kommen Sie auf die Lösung? Tipp: Schauen Sie unbedingt auch mal in die EN 60079-15:2010 Abschnitt 24.3. Oder ist es auch möglich, das „X“ hinten an die Ex- Kennzeichnung zusetzen, z.B. Ex nR IIC T5 Gc X. Welche Lösung bevorzugen Sie?