Was ich für Sie tun kann.
Aus dem Explosionsschutzdokument geht hervor, dass die Explosionsrisiken ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind und dass angemessene Maßnahmen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen. Die Forderung nach einem Explosionsschutzdokument ergibt sich aus § 6 Abschnitt (9) der Gefahrstoffverordnung. Mit folgenden Inhalten können ich Sie gerne unterstützen:
- Durchführung eines Betriebsrundgangs
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (TRGS)
- brennbare / gefährliche explosionsfähige Stoffe identifizieren
- Zündquellenarten systematisch durchgehen
- Die verwendeten Geräte (elektrisch und nicht-elektrisch) bewerten
- Lüftungsmaßnahmen erörtern / bewerten
- Stoffliste mit Explosionskennzahlen (Flammpunkt, …) anhand von Sicherheitsdatenblättern diskutieren
- Zoneneinteilung auf Plausibilität prüfen
- anhand der Zoneneinteilung die Schutzmaßnahmen bewerten und auf Wirksamkeit überprüfen
- Dokumentation der Maßnahmen prüfen