Was ich für Sie tun kann.
Die Maschinenrichtlinie schreibt – wie andere Produktrichtlinien auch – ein Konformitätsbewertungsverfahren vor und nennt dabei auch an vielen Stellen die Anforderungen an Hersteller. Diese Anforderungen werden dann in den harmonisierten Normen konkretisiert (Vermutungswirkung bei Einhaltung). Ich möchte mit dem Systemcheck mögliche Lücken aufdecken und das damit verbundene Haftungsrisiken anschließend nachhaltig senken.