Der Ex- Schutzbeauftragte

In diesem Artikel geht es um den in der ISO 80079-34 Abschnitt 5.3 geforderten Ex- Schutzbeauftragten eines Herstellers für Ex-Produkte.

Es wird konkret auf folgende Fragen eingegangen: Muss es einen geben? Was sind seine Aufgaben? Braucht man ihn auch für Kategorie 3 Produkte? Bedarf es einer schriftlichen Ernennung? Wie sieht es mit der Haftung aus? Gibt es offizielle Schulungen? Wie ist man ein „befähigter“ Ex-B ?

Was fordern die Gesetze?

Rein rechtlich betrachtet ist die Benennung eines Ex- Schutzbeauftragten nicht gefordert. Andere Branchen (Vgl. Medizinprodukte, z.B. in §30 MPG) fordern auf Basis von Gesetzen sogenannte Sicherheitsbeauftragte.

Auch die 11. Produktsicherheitsverordnung (die Konkretisierung der Richtlinie ATEX 2014/34/EU in nationales Recht für Deutschland) fordert keine Verpflichtung zur Benennung eines Ex- Schutzbeauftragten bei den Herstellern.

Es lässt sich jedoch eine Forderung aus der „Vermutungswirkung“ durch den Einsatz von harmonisierten Normen (ISO 80079-34) herleiten. Ganz sicher jedoch benötigen Sie einen Ex- Schutzbeauftragten, wenn Sie ein QMS gem. ISO 80079-34 etablieren müssen oder wollen.

Prinzipiell ist der Ex-B eine Sonderform des CE- Beauftragten. Dieser sollte in dieser Funktion direkt an die Geschäftsführung berichten und auch an den jährlichen Management Reviews (nach ISO9001 oder auch 80079-34) teilnehmen.

Beauftragter:

  • Ein Beauftragter ist eine im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit, jedoch für einen bestimmten Tätigkeitsbereich bestellte Person mit entsprechender Sach- und Fachkunde.
  • Der Beauftragte ist i. d. R. ein weisungsfreier Berater innerhalb eines Unternehmens.
  • Der Beauftragte kann jedoch auch als Vertreter des Unternehmens agieren, wenn er mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet wurde, bzw. im Rahmen seiner Tätigkeit auch dahingehende Rechtsgeschäfte abwickelt.

Beispiel ATEX 2014/34/EU:
Bewegt sich Ihr Unternehmen im – aus Sicht der benannten Stellen – ungeregelten Bereich (Kategorie 3 G/D bzw. bei nicht-elektrischen Geräten der Kategorie 2 G/D) sind Sie formal nicht verpflichtet, ein QMS gem. ISO 80079-34 zu etablieren. Somit kommt auch kein Auditor zu Ihnen, der dann eine Abweichung feststellen kann, falls Sie keinen Ex-B haben.

Anders sieht es für Kategorie 1 und bei den meisten Kategorie 2 Produkten im Zusammenhang mit Anhang IV bzw. VII aus: hier benötigen Sie ein QMS nach ISO 80079-34 und einen oder mehrere Ex- Schutzbeauftragte (mehrere Standorte). Falls Sie nun einen benötigen, so ist dieser „mit festgelegten und dokumentierten Verantwortlichkeiten und Befugnissen“ zu ernennen.

Beispiel IECEx Scheme:
Im IECEx Scheme benötigen Sie immer (außer bei Single Unit Verification) einen oder mehrere Ex- Schutzbeauftragte/n, unabhängig vom EPL (Kategorien gibt es im IECEx nicht). Die Grundlage ist in erster Linie das zu etablierende QMS nach ISO 80079-34 und die Forderung nach Abschnitt 5.3.

Was fordert die QMS Norm „ISO 80079-34“ von Herstellern im Detail?

Es muss/müssen (ein) Ex-Beauftragte(r) mit festgelegten und dokumentierten Verantwortlichkeiten und Befugnissen ernannt werden, um sicherzustellen, dass die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden:

  • a) die effektive Koordinierung von Tätigkeiten hinsichtlich der Ex-Produkte;
  • b) die Zusammenarbeit mit der für die Ausstellung des Ex-Zertifikats verantwortlichen Stelle (sofern dieses nicht vom Hersteller ausgestellt wurde) bezüglich aller beabsichtigten Änderungen gegenüber der in dem Ex-Zertifikat und der dazugehörigen technischen Unterlage festgelegten Ausführung;
  • c) die Zusammenarbeit mit der für die Bewertung des Qualitätsmanagementsystems verantwortlichen;
  • d) die Autorisierung von Freigaben und Änderungen an Fertigungszeichnungen, sofern zweckmäßig;
  • e) die Autorisierung von Sonderfreigaben (siehe 8.7 f);
  • f) die Genauigkeit der Informationen zum Ex-Produkt, die dem Kunden in Verkaufsinformationen und Installationshinweisen gegeben werden (welche die speziellen Bedingungen für die Anwendung und planmäßige Einschränkungen enthalten müssen);
  • g) die wirksame Koordinierung der Herstellungsprozesse von Ex-Produkten, einschließlich der extern bereitgestellten Produkte, Leistungen und Prozesse, die in 8.4 aufgeführt sind; bei Herstellern mit mehreren Herstellungsstandorten muss ein Ex-Beauftragter mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten je Standort ernannt werden.

Wie sieht es mit der persönlichen Haftung aus?

Es ist ratsam, den Ex- Schutzbeauftragten im Umfang der betrieblichen Haftpflichtversicherung zu berücksichtigen und diesen ggf. in diese zu integrieren. Handelt ein Ex-B fahrlässig oder vorsätzlich wird jedoch auch eine solche Versicherung nichts bringen. Hier lassen sich dann Ansprüche aus dem Produktsicherheitsgesetz, BGB und Produkthaftungsgesetz formulieren.

In Deutschland regelt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die grundlegenden Anforderungen an Produkte sowie deren Inverkehrbringen, beschreibt die Rollen und Aufgaben der Wirtschaftsakteure und legt Bußgelder sowie Strafvorschriften bei Verstößen fest.

Entgegen der allgemeinen Auffassung findet bei den meisten Produkthaftungsfällen nicht das Produkthaftungsgesetz, sondern in der Regel das ProdSG (§§ 39, 40) als auch das BGB (§ 823, §§ 249 ff.) Anwendung.

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wird erst bei schwereren Fällen mit hohen Schadensersatzforderungen, bzw. bei Personenschäden in Anwendung gebracht.

Offizielle Schulungen?

Viele benannte Stellen bieten Schulungen für Ex-B an und diese sind meistens auch empfehlenswert. Es ist sehr spannend und auch hilfreich, sich untereinander zu vernetzen und sich auch gemeinsam zu stützen. Die Schulungen haben in der Regel einen Umfang von 2-3 Tagen und behandeln Grundlagen und spezielle Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis. Absolviert man eine gute Schulung und setzt die Forderungen / das Erlernte in die Praxis um, kann man davon ausgehen, dass man für diese fordernde Aufgabe „befähigt“ ist.

Zusammenfassung

Hier die Antworten auf die Fragen:

  1. Muss es einen geben? Bei IECEx immer (außer bei Single Unit Verification), bei ATEX für Kategorie 1 & 2.
  2. Was sind seine Aufgaben? Siehe Abschnitt 5.3 der QMS ISO 80079-34.
    Braucht man ihn auch für Kategorie 3 Produkte? Nur im IECEx, empfehlenswert ist ein Ex-B aber immer!
  3. Bedarf es einer schriftlichen Ernennung? Ja, inkl. Befugnisse und Verantwortlichkeiten.
  4. Wie sieht es mit der persönlichen Haftung aus? Kann man in die betriebliche Haftpflicht integrieren lassen.
  5. Gibt es offizielle Schulungen? Ja, bei vielen benannten Stellen.
  6. Wie ist man ein „befähigter“ Ex-B ? Durch die Schulung, der täglichen Praxis und stetiger Weiterbildung

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