Viele Neuigkeiten in der TRGS 720 (für Betreiber in DE)
Nach der letzten Fassung vom Juni 2006 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die TRGS 720 vollständig überarbeitet und an die aktuellen Vorgaben wichtiger Regelwerke und Vorschriften angepasst. Die VÖ erfolgte im Sommer 2020.
Die größte Veränderung der TRGS 720 ist die Aufnahme von Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische unter nichtatmosphärischen Bedingungen. Daher gibt es ein neues Schema (Flow Chart) zur Gefährdungsbeurteilung für Explosionsgefahr von Gemischen unter nichtatmosphärischen Bedingungen (siehe Abschnitt 4 TRGS 720). Der Ablauf ist großteils identisch mit dem der Gefährdungsbeurteilung für Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen (g.e.A.). Natürlich definiert man im Bereich der g.e.G. keine Zonen.
Allerdings gibt die TRGS 720 einige Hinweise zur gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnung von Zündquellen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung von Explosionsgefährdungen unter nichtatmosphärischen Bedingungen ist wie die Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen im Explosionsschutzdokument gemäß § 6 Abs. 9 GefStoffV schriftlich zu dokumentieren. Ist Ihr Ex- Schutz- Dokument aktuell?
Viele Neuigkeiten in der TRGS 720 (für Betreiber in DE)
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