Was ich für Sie tun kann.
Ihre Maschine muss während der gesamten Verwendungsdauer den Anforderungen, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Verwendens zutrafen, entsprechen. Besonders bei „alten Schätzen“ stellt sich hier die Frage, ob es einen Bestandsschutz und eine damit verbundene Nachrüstpflicht gibt. Ich führen mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung durch und nenne Ihnen ganz konkrete Maßnahmen (TOP Prinzip) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (EmpfBS 1114) sowie möglichen wesentlichen Änderungen. Ziel ist es den „Stand der Technik“ zu erreichen, damit Sie ihre Maschinen weiter sicher betreiben können und dürfen.