„Besondere Bedingungen“ für ATEX Produkte
Sowohl in der Richtlinie ATEX 2014/34/EU sowie in den Grundnormen EN 60079-0 / ISO 80079-36 wird der Hersteller aufgefordert, die „Besonderen Bedingungen“ für die sichere Verwendung zu nennen und diese mit einem „X“ kenntlich zu machen.