Viele Grüße aus Lutherstadt Wittenberg!

Viele Grüße aus Lutherstadt Wittenberg. Ich freue mich auf ein spannendes ATEX Seminar hier und sende Ihnen allen viele Grüße!

„Besondere Bedingungen“ ohne Zertifikat einer Prüfstelle kennzeichnen – nur wie?

Bei „elektrischen Geräten“ der ATEX Kategorie 1 und 2 ist eine Prüfstelle (Notified Body) in das Konformitätsbewertungsverfahren einzubinden; entweder mit Option a) Einzelabnahme (Anhang IX) oder Option b) Baumusterprüfbescheinigung (Anhang III). In beiden Fällen erhält der Kunde ein Zertifikat, z.B. PTB 19 ATEX 1234 oder EPS 19 ATEX 0023. Wenn „Besondere Bedingungen“ vom Hersteller vorgegeben werden, so setzt die Prüfstelle ein „X“ an die Zertifikatsnummer, z.B. PTB 19 ATEX 1234 X oder EPS 19 ATEX 0023 X. Nur was ist mit elektrischen Geräten der Kategorie 3 (ohne Baumusterprüfung oder Einzelabnahme)? Kommen Sie auf die Lösung? Tipp: Schauen Sie unbedingt auch mal in die EN 60079-15:2010 Abschnitt 24.3. Oder ist es auch möglich, das „X“ hinten an die Ex- Kennzeichnung zusetzen, z.B. Ex nR IIC T5 Gc X. Welche Lösung bevorzugen Sie?

Aktuelle Frage im Seminar!

Eine spannende Frage, aktuell im Seminar, für Sie zum Nachdenken:

Muss ein nicht-elektrisches Gerät gem. ATEX 2014/34/EU ohne Anwendung irgendeiner Zündschutzart (früher z.b. c, b, k) überhaupt mit „Ex h“ gekennzeichnet werden? Oder etwa nicht, weil ja nur die Grundanforderungen der ISO 80079-36 angewendet werden und keine Zündschutzarten nach ISO 80079-37? Was meinen Sie dazu? Super Frage!